LBS-Immobilien-Verbraucherinformation-min

Verbraucherinformation für unsere Maklerkunden

1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung

Die LBS Immobilien GmbH Südwest bietet über ihren Maklervertrag die Vermittlungsleistung von Immobilien an. Diese Leistung beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (z. B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklerprovision. Erfolgt der Maklervertrag als Alleinauftrag, so ist eine intensive Nachweis- oder Vermittlungsbemühung geschuldet. Diese beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestands auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die LBS Immobilien GmbH Südwest allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestands ausgerichtet sind. Die LBS Immobilien GmbH Südwest ist in diesem Fall zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.

2. Identität des Unternehmens, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden

LBS Immobilien GmbH Südwest
Vordere Synagogenstraße 2
55116 Mainz
Telefon +49 6131 13-4043
E-Mail info[at]lbs-immosw.de

Geschäftsführer: Norbert Hoffmann
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Jörg Leitolf

3. Art der Provisionsberechnung

Die Maklerprovision kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Die Maklerprovision orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.

4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen

Die Maklerprovision ist fällig und zahlbar mit Abschluss des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit Verkäufer bzw. Vermieter/Verpächter längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.

5. Laufzeit des Maklervertrags
Der Maklervertrag mit Verkäufern/Vermietern/Verpächtern wird zunächst für 6 Monate erteilt. Er verlängert sich um jeweils drei Monate, wenn er nicht mit Monatsfrist in Textform gekündigt wird. Maximale Laufzeit ein Jahr.

6. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr.

7. Schlichtungsstelle

Die LBS Immobilien GmbH Südwest nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.